Rentenberatung in Gladbeck
Dieter Janssen
Auf dieser Seite informiere ich Sie sehr gerne über meine Tätigkeit als Rentenberater.
Als Rentenberater bin ich kein Mitarbeiter der Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Ich bin unabhängig und nur Ihnen verpflichtet. Vom Oberlandesgericht Hamm bin ich aufgrund meiner Sachkunde zur Beratung, zur außergerichtlichen und prozessualen Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Sozialrechts berechtigt. Hier werde ich für Sie wie ein Rechtsanwalt tätig.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Über mich
Dem Sozialversicherungsrecht bin ich seit 1975 verbunden. Nach einer Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und einem Studium zum Krankenkassenbetriebswirt habe ich für einen Krankenkassenverband die Mitgliedskrankenkassen beraten. Danach habe ich an einer AOK Akademie hauptamtlich als Dozent für Sozialversicherungsrecht gearbeitet. Wieder in der Praxis, war ich längere Zeit als Abteilungsleiter bei einer Krankenkasse tätig und habe danach in der Rechtsabteilung einer der größten Krankenkassen Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren geführt. Hier war ich dreißig Jahre als nebenamtlicher Dozent für Sozialversicherungsrecht an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig. 15 Jahre bin ich in einen Prüfungsausschuss für Sozialversicherungsfachangestellte berufen worden.
Seit 2012 bin ich als Rentenberater tätig und Mitglied im Bundesverband der Rentenberater.
Leistungen Privatkunden
- Individuelle Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Rentenrecht, in der Kranken- und Pflegeversicherung und im Schwerbehindertenrecht
- Erwerbsminderungsrecht
- Sorgfältige und rechtlich fundierte Problemlösungen
- Vorträge und Seminare
- Zeit für Ihr Anliegen
Leistungen Firmenkunden
- Individuelle Beratung ihrer Mitarbeiter/innen
- Modellhafte Berechnung der gesetzlichen Rente (alternative Hochrechnungen) zum 60., 63., 65. oder 67. Lebensjahr
- Ermittlung von Rentenansprüchen nach Altersteilzeitarbeit oder nach Arbeitslosigkeit
- Beratung von Personal- und Sozialabteilungen bei Fragen von Frühpensionierungsmaßnahmen
- Durchführung der Mitarbeitergespräche zu sol-chen Maßnahmen
- Konzeption und Durchführung von Vorträgen und Seminaren zu Themen aus Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Honorar
Ich habe oft festgestellt, dass meine Tätigkeit verwechselt wird mit der eines ehrenamtlich tätigen Versichertenberater (früher: Versichertenältesten) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Deshalb der Hinweis, dass ich freiberuflich selbständig und unabhängig tätig bin und gegen Honorar arbeite. Dabei bin ich nur Ihnen gegenüber verpflichtet.
Als Organ der Rechtspflege gelten für mich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gesamtkosten richten sich in der Regel nicht nach dem Streitwert sondern nach dem zeitlichen Aufwand und werden nach dem Erstgespräch festgelegt – zumindest aber eingegrenzt.
Für Privatleute wird ein Erstberatungsgespräch von mir mit einer Gebühr zwischen 90,00 Euro und 140,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Rechtsgrundlage ist hier § 34 RVG (Gebühr für eine Erstberatung bis 190 Euro).
Kontakt
Verwenden Sie gerne das folgende Kontaktformular für Ihre Anfrage.
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